GARANTIE

NISPLAY BALLMASCHINE, OSZILLATOR, BESCHRÄNKTE GARANTIE

Nisplay Sports LLC („Nisplay“) gewährt die folgende eingeschränkte Garantie, die nur für die regelmäßige Nutzung der Nisplay-Ballmaschine (wie unten ausführlicher beschrieben) zum Zwecke des Übens oder Unterrichtens von Tennis gilt (die „eingeschränkte Garantie“). Bei jeder anderen Verwendung der Nisplay-Ballmaschine erlischt diese eingeschränkte Garantie.

Während der unten beschriebenen anwendbaren eingeschränkten Garantiezeiträume sind die abgedeckten Komponenten der Nisplay-Ballmaschine bei normalem Gebrauch frei von Mängeln oder Fehlfunktionen. Es gelten bestimmte Ausschlüsse, wie in dieser eingeschränkten Garantie näher beschrieben.

Die eingeschränkte Garantie gilt nur für die folgenden Komponenten der Nisplay-Ballmaschine und für den angegebenen Zeitraum:

Komponenten der Nisplay-Ballmaschine – 12 Monate.

Nisplay gewährt eine Garantie für die Komponenten und alle Originalteile der Nisplay-Ballmaschine, einschließlich Motoren, Zuführschale, Schwungrad, Metallschacht, Zündmechanismus, Bedienfeld, Hebeknopf und Ladekabel, für einen Zeitraum von 12 Monaten gegen Verarbeitungs- und Materialfehler ab dem Datum der ursprünglichen Lieferung. Bitte beachten Sie, dass diese Garantie ausdrücklich den Lithium-Ionen-Akku ausschließt.

Komponenten des Nisplay-Oszillators – 12 Monate.

Nisplay gewährt auf den Nisplay-Oszillator, einschließlich Außengehäuse, internem Motor und externem Anschlusskabel, eine Garantie von 12 Monaten ab dem Datum der ursprünglichen Lieferung auf Verarbeitungs- und Materialfehler.

Ausschlüsse von der Garantierichtlinie:

  1. Die Lebensdauer oder Ladekapazität des Lithium-Ionen-Akkus ist in den Bestimmungen dieser eingeschränkten Garantie NICHT enthalten.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Nisplay-Ballmaschine durch regelmäßige Inspektionen und Wartungsarbeiten warten, wie im Nisplay-Benutzerhandbuch beschrieben, das Ihrer Nisplay-Ballmaschine beiliegt.

Hinweis: Bitte stellen Sie sicher, dass Inspektionen und Wartungsarbeiten immer nur bei ausgeschaltetem Motor durchgeführt werden.

Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen hierin oder zur Vermeidung von Zweifeln wird vereinbart, dass die beschränkte Garantie nur für Mängel gilt, die innerhalb der geltenden beschränkten Garantiefrist entdeckt werden, und nur so lange, wie die Nisplay-Ballmaschine im Besitz des ursprünglichen Käufers bleibt.

Weitere Ausschlüsse und Einschränkungen

Wer ist versichert?

  • Der ursprüngliche Besitzer der Nisplay Ball Machine und des Oscillators. Die Nisplay-Ballmaschine und der Oszillator müssen im Besitz des ursprünglichen Käufers bleiben, damit die Garantie gültig bleibt. Diese eingeschränkte Garantie ist nicht übertragbar.


Was ist abgedeckt?

  • Wenn innerhalb der geltenden beschränkten Garantiezeit ein Defekt an der Nisplay-Ballmaschine und dem Oszillator oder einer garantierten Komponente auftritt, besteht das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers darin, dass Nisplay nach Ermessen von Nisplay im gesetzlich zulässigen Umfang entweder den defekten oder reparierten Artikel ersetzt oder repariert Fehlfunktion der Nisplay-Ballmaschine und des Oszillators oder einer Komponente desselben oder eines vergleichbaren Modells.
  • Für alle ausgetauschten oder reparierten Komponenten gilt eine Garantie für den Rest des ursprünglichen Zeitraums der beschränkten Garantie oder für 30 Tage, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist, oder für einen zusätzlichen Zeitraum, der nach geltendem Recht erforderlich ist.


Was ist NICHT abgedeckt?

  • Ladekapazität oder Akkulaufzeit des Lithium-Ionen-Akkus
  • Normale Abnutzung
  • Kosmetische Schäden (z. B. kleinere Kratzer, Oberflächenverformungen oder Verfärbungen), einschließlich natürlichem Verblassen der Farben
  • Schäden, die durch schlechtes Wetter verursacht wurden
  • Schäden durch Risse, Schnitte und Risse
  • Mit Dampfgeräten oder anderen Wärmebehandlungen behandelte Produkte
  • Produkte mit entfernten oder unkenntlich gemachten Hologrammen oder Datumscodes
  • Produkte, die von nicht autorisierten Händlern gekauft wurden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Produkte, die über (i) Auktionsseiten wie E-Bay oder Craigslist gekauft wurden, (ii) nicht autorisierte Händler, die über Marktplätze Dritter wie den Amazon Marketplace verkaufen, oder (iii) Händler, die veränderte, manipulierte oder gefälschte Produkte)
  • gefälschtes Produkt
  • Gekaufte Produkte „gebraucht“, „wie besehen“, „ohne Garantie“
  • Alle anderen Nisplay-Produkte oder -Dienstleistungen, Nicht-Nisplay-Produkte, Einheiten, die gestohlen, gefälscht oder von einem nicht autorisierten Händler oder Wiederverkäufer gekauft wurden oder von denen Nisplay begründet annimmt, Einheiten, die außerhalb des Hauptmarktes des Benutzers gekauft wurden, und Einheiten ohne Seriennummer Nummer.
  • Schäden oder Geräteversagen aufgrund normaler Abnutzung, unsachgemäßer oder fahrlässiger Verwendung, Wartung oder versuchter Reparatur (außer denen, die durch einen von Nisplay autorisierten Servicetechniker verursacht wurden), Verwendung der Nisplay-Ballmaschine, des Oszillators mit Teilen oder Zubehör von Dritten, oder mit Teilen oder Zubehör, die ursprünglich nicht für die Nisplay-Ballmaschine oder den Oszillator vorgesehen oder damit kompatibel sind, oder für eine Verwendung, die den Anweisungen im Nisplay-Benutzerhandbuch widerspricht.
  • Schäden oder Geräteversagen aufgrund von Unfall, Missbrauch, unsachgemäßer oder anormaler Verwendung, Vernachlässigung, Korrosion, Verfärbung von Farbe oder Kunststoff (oder einer anderen Veränderung des optischen Erscheinungsbilds, die sich nicht auf die Leistung auswirkt), Diebstahl, Vandalismus, Feuer, Überschwemmung, Wind, Blitzschlag , Frost oder andere Naturkatastrophen oder höhere Gewalt jeglicher Art, elektrische Verkabelung, Stromausfall, Stromschwankungen oder Stromausfall aus jeglicher Ursache, ungewöhnliche atmosphärische Bedingungen, Kollision, das Einbringen von Fremdkörpern oder Änderungen, die nicht autorisiert oder nicht empfohlen sind Nisplay.
  • Zufällige Schäden oder Folgeschäden. Nisplay ist nicht verantwortlich oder haftbar für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden, wirtschaftliche Verluste, Eigentums- oder Gewinnverluste, entgangene Freude oder Nutzung oder andere Folgeschäden jeglicher Art im Zusammenhang mit dem Kauf, der Nutzung, der Reparatur oder der Wartung von Geräten oder Teilen. Nisplay gewährt keine finanzielle oder sonstige Entschädigung für solche Reparaturen oder Ersatzteilkosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Clubmitgliedsbeiträge, verlorene Arbeitszeit, Kosten für Ersatzausrüstung, Diagnosebesuche, Wartungsbesuche oder Transport.
  • Jeder Versuch, Nisplay-Geräte zu reparieren, birgt die Gefahr von Verletzungen und Sachschäden. Nisplay ist nicht verantwortlich oder haftbar für Schäden oder Verletzungen, die während oder infolge einer Reparatur oder eines Reparaturversuchs an Geräten durch andere Personen als einen von Nisplay autorisierten Servicetechniker entstehen. Alle von Ihnen oder Ihren Vertretern versuchten Reparaturen werden AUF IHR EIGENES RISIKO durchgeführt und Nisplay übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch solche Umzugs- oder Reparaturversuche entstehen.
  • Sofern gesetzlich zulässig, können Ersatzgeräte, Teile und elektronische Komponenten, die von Nisplay oder seinen Lieferanten in einen neuwertigen Zustand gebracht wurden, manchmal als Garantieersatz geliefert werden und die Garantiebedingungen erfüllen.

DIESE BESCHRÄNKTE GARANTIE IST DIE AUSSCHLIESSLICHE GARANTIE VON NISPLAY UND ERSETZT ALLE VORHERIGEN, GEGENTEILIGEN ODER ZUSÄTZLICHEN ZUSICHERUNGEN. ALLE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH GESETZLICHER GEWÄHRLEISTUNGEN ODER BEDINGUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, WERDEN SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG AUSGESCHLOSSEN. IN DIESEM FALL IST DIESE GARANTIE AUF DIE DAUER DER OBEN GENANNTEN GARANTIEZEITEN BESCHRÄNKT. DIESER AUSSCHLUSS GILT AUCH DANN, WENN DIESE GARANTIE IHREN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB SCHADENSERSATZ AUFGRUND EINER GEWÄHRLEISTUNGSVERLETZUNG, EINER VERTRAGSVERLETZUNG, FAHRLÄSSIGKEIT ODER EINER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG AUS DELIKT ODER AUFGRUND EINER ANDEREN RECHTSTHEORIE GELTEND WERDEN. IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG VON ZUFÄLLIGEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SO DASS DIE OBEN GENANNTE BESCHRÄNKUNG FÜR SIE MÖGLICHERWEISE NICHT GILT. DIESE BESCHRÄNKTE GARANTIE GEWÄHRT IHNEN BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE, UND SIE HABEN MÖGLICHERWEISE AUCH ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE VON STAAT ZU STAAT VARIIEREN.

Wie mache ich einen Garantieanspruch geltend?

Wie lange muss ich einen Garantieanspruch geltend machen?

  • Jeder Garantieanspruch muss innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der ursprünglichen Lieferung des Nisplay-Produkts, für das Sie einen Anspruch geltend machen, geltend gemacht werden.

Was ist, wenn ich Fragen oder Bedenken habe?

ZERTIFIZIERUNGEN DRITTER

Alle auf einem Nisplay-Produkt angebrachten Markierungen, Grafiken oder Aufkleber, die darauf hinweisen, dass dieses Produkt zertifiziert ist oder den Standards einer bestimmten dritten Behörde (z. B. RoHS oder CB) entspricht, stellen lediglich dar, dass das Produkt zum Zeitpunkt seiner Zertifizierung entsprechend zertifiziert war Herstellung und nicht zu einem späteren Zeitpunkt. Nisplay ist zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, die Standards Dritter erneut zu zertifizieren oder die Einhaltung dieser Standards wiederherzustellen.

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